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Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen

Meldung aus Großhartmannsdorf

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

am Sonntag, dem 09. Juni 2024, findet die Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Großhartmannsdorf statt, parallel mit der Wahl zum Europäischen Parlament und der Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen.

 

Der Gemeinderat beschloss am 11.12.2023 für diese Wahlen und etwaige Neuwahlen zwei Wahlbezirke (Gem. Großhartmannsdorf und Gem. Mittel-, Nieder- und Obersaida) und einen Briefwahlbezirk zu bilden. Als Wahlräume wurden dafür das Mayoratsgut Hofbuschweg 1, das FFW-Gerätehaus Schulstraße 12 und das Rathaus Hauptstraße 106 bestimmt.

 

Zur Durchführung der Wahlen sind engagierte und zuverlässige Wahlhelfer/innen unerlässlich. 

 

Ich bitte deshalb alle interessierte Wahlberechtigte, aktiv an den Wahlen mitzuarbeiten – ob im Wahllokal oder im Briefwahlvorstand bzw. im Gemeindewahlausschuss. 

 

Dazu können Sie sich ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Hauptstraße 106, per Telefon unter 037329 79910 bzw. 79920 (Frau Flade) oder per E-Mail melden. 

 

Aufgabe der Mitglieder der Wahlvorstände ist es, in den oben genannten Wahlbezirken die Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und nach Schließung des Wahllokales das Wahlergebnis zu ermitteln. Die zwei Wahllokale öffnen am Wahltag jeweils um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich ca. eine halbe Stunde vor Beginn der Wahlhandlung im Wahllokal, um Vorbereitungen zu treffen. Der/die jeweilige Wahlvorsteher/-in teilt das Wahlpersonal in zwei Schichten ein, so dass keine ganztägige Anwesenheit erforderlich ist. Zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes wieder vollständig anwesend sein. 

 

Die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses im Rathaus beginnt 15.00 Uhr mit der Zulassungsprüfung. Es schließt sich ab 18.00 Uhr die Ergebnisermittlung für die einzelnen Wahlen in der verbindlichen Reihenfolge an. 

 

Der/die Wahlvorsteher/-in, der/die Schriftführer/-in und dessen Stellvertreter erhalten zur Vorbereitung auf die Wahl eine Schulung.  

 

Für ihr Engagement erhalten Wahlhelfer eine pauschale Entschädigung gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Gemeinde Großhartmannsdorf. Sie beträgt nach § 6 dieser Satzung pro Wahltag für die/den Vorsitzende/n des Gemeindewahlausschusses und die Wahlvorsteher/innen 75 € sowie für Beisitzer/innen / Stellvertreter/innen und Hilfskräfte 50 €.

 

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe.

 

Hinweis: Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede/r werden, der selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag ist, also deutsche/r Staatsangehörige/r und mindestens 18 Jahre alt ist. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber und auch die Vertrauenspersonen und stellvertretenden Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans, also auch nicht in einen Wahlvorstand als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer, berufen werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

 

 

Müller

Bürgermeister